Eigentümer

Die Endpunkte der Version 1.2 sind momentan in der Entwicklung und können noch Änderungen erfahren.

Hinweise zur Funktion

Die Eigentümer haben eine besondere Bedeutung innerhalb der WEG- und der Fremdverwaltung. In der vollständigen Verwaltung und der Genossenschaftsverwaltung ist der Eigentümer üblicherweise eine Person, welche den Kunden repräsentiert.

In der WEG-Verwaltung wird der Eigentümer in der WEG als Vertragsnehmer des WEG-Vertrages angelegt. Der Eigentümer der WEG ist ein Zusammenschluss aller einzelnen Wohnungseigentümer, welche wiederum als Vertragsnehmer innerhalb des WEG-Vertrages erfasst wurden. Der Eigentümer des WEG-Vertrages ist deshalb nicht identisch mit den einzelnen Wohnungseigentümern.

In der Fremdverwaltung unterscheiden wir zwischen der reinen Fremdverwaltung und der Sondereigentumsverwaltung. Der Eigentümer des Fremdverwaltungsvertrages ist in beiden Fällen der Vertragsnehmer des Fremdverwaltungsvertrages. In der reinen Fremdverwaltung wird eine komplette Wirtschaftseinheit bedient, während in der Sondereigentumsverwaltung einzelne Nutzungseinheiten verwaltet werden.

Die Eigentümer in den Fremdverwaltungsverträgen können sich ändern und sind deshalb mit Gültigkeitsdaten versehen.

Eigentümer aus der WEG und der Fremdverwaltung können derzeit noch nicht konkret den einzelnen Verträgen zugeordnet werden. Entsprechende Endpunkte werden noch bereitgestellt und erweitert.

Eigentümer abrufen

Version 1.0



Version 1.1



Version 1.2



Die Enumerationseinträge für "CountryId" und "CountryCode" finden Sie in den Personen-Katalogen.

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